Ein Gastbeitrag von Thomas Köhler
Wenn ich mich mit dem Thema beschäftige, was ich bereits seit längerer Zeit mache, dann fällt mir als erstes auf, dass es zwar eine wissenschaftliche Definition der Privatsphäre gibt – aber trotzdem reden wir meist aneinander vorbei. Die Vertreter und Apologeten der post privacy bezeichnen die Privatsphäre als bürgerliches Konstrukt, welches abgeschafft wurde und auch werden musste. Ich hingegen bezeichne sie als ein Menschenrecht.
Historisch gesehen war die Möglichkeit einer Privatsphäre für alle eine Errungenschaft der Neuzeit. Sie ist dem freien Menschen eigen, nicht dem Sklaven oder Leibeigenen. Die Möglichkeit, Teile seines Lebens gegen die Öffentlichkeit abzugrenzen, war und ist diesen nämlich nicht gegeben. Weder räumlich noch geistig kann der unfreie Mensch ein privates Leben führen. In älteren Blog-Artikeln habe ich in diesem Zusammenhang meist von Privatheit geschrieben, um das persönliche dieses Rechts hervorzuheben. Darauf verzichte ich hier.
Es ist mir bewusst, dass es Überschneidungen zur Intimsphäre gibt, aber man kann bei der Betrachtung des Themas die Privat- und die Intimsphäre nicht immer trennen.
Der freie Mensch bedeutet in diesem Falle absurderweise: „Der Mensch, der ohne Bedrohung auch sein Leben offenlegen, also auf seine Privatsphäre verzichten könnte.“
Alle anderen sind unfrei. Der unfreie Mensch, der Sklave, der Leibeigene und auch der Mensch in einer Diktatur, benötigen einen privaten Raum um sich vor den Herrschenden zu verstecken. Weil sie an „Leib und Leben“ bedroht werden. Wenn ich also einleitend von einer „Errungenschaft der Neuzeit“ spreche, so bedeutet dies nicht, dass in der Neuzeit allen Menschen das Recht auf eine Privatsphäre gewährt wird.
Betrachte ich nun die Thesen von Michael Seemann (@mspro) und Christian Heller (@plomplompom) als Beispiel, so geht es hier um zwei verschiedene Ansätze. Zum Ersten wird die Notwendigkeit der Privatsphäre oder das Recht auf diese generell verneint (@mspro) und zweitens wird (@plomplompom) das Leben ohne Privatsphäre als „prima“ dargestellt. Während ich den zweiten Ansatz nicht verneinen kann, er beruht ja auf dem (fast) freiwilligen Verzicht, so habe ich doch ein Problem mit dem ersten.
Das Verneinen der Privatsphäre oder auch die Forderung nach der Abschaffung dieser schränkt meine Freiheit ein. Die Freiheit, etwas „für mich zu behalten“ oder auch etwas nicht öffentlich zu machen. Diese Forderung beinhaltet einen Zwang zur Öffentlichkeit.
Womit wird nun die Abschaffung der Privatsphäre begründet?
Sie wird nicht mit Freiheit begründet. Diese Begründung würde lauten: „Es gibt keine Gefahr für Dich, Du kannst Dein Leben, Deine Gedanken öffentlich machen – Dir geschieht nichts Negatives.“
Das wäre zwar immer noch strittig, aber die Begründung die verwendet wird ist eben: „Wir können uns nicht wehren. Es lohnt also nicht für die Privatsphäre zu kämpfen, außerdem brauchen wir sie ja nicht so dringend.“
Das ist für mich inakzeptabel.
Ich konstruiere hier ein Beispiel.
Dieser Artikel ist für die Öffentlichkeit gedacht. Er soll Menschen dazu bringen, über das Problem der Privatsphäre nachzudenken. Natürlich spreche ich im privatesten Kreis, also in der Familie, darüber, wahrscheinlich tun es die beiden o.g. genannten Vertreter der post privacy auch.
- Ist es nun erforderlich zu wissen, was die Familie über diesen Artikel denkt, wenn diese es nicht öffentlich machen wollen?
- Muss man Christian Heller ausspähen, um herauszufinden wann, wo, wie und mit wem er „plomplompom-Dinge“ tut?
- Hat der private Gedanke eines Elternteils oder sonstigen Verwandten von Michael Seemann eine Relevanz für seine Thesen, wenn diese/r sich nicht äußern will?
Hier geht es also nicht nur darum, ob ich eine Privatsphäre haben will. Es geht um das Zugestehen einer Privatsphäre für alle anderen. Sich nicht dagegen wehren können und/oder wollen ist also nur eine Beschränkung auf die technische Betrachtung. Wir geben unsere Freiheit preis, weil es möglich ist uns zu überwachen. Oder, wie Michael Seemann sagt, uns zu beobachten.
Ich habe in meinem letzten Artikel geschrieben, dass ich den Terminus „Beobachtung“ als Verniedlichung des Problems ansehe. Auch hier ein Beispiel: Die Beobachtung von Verkehrsströmen an einer Kreuzung ist nicht verwerflich – sie hat aber einen Zweck. Dieser liegt in der Steuerung des Verkehrs und eventuell der Planung für den Aus- oder Umbau der Kreuzung. Das ist gesellschaftlich relevant und sinnvoll, solange es sich darauf beschränkt, zu sehen wie viele Autos, Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer zu bestimmten Zeiten diese Kreuzung frequentieren. Beobachte ich den Verkehr weil es mich interessiert, dann ist es Beobachtung, da ich keinen Einfluss nehmen kann. Wird es durch die Kommune durchgeführt, dann ist es Verkehrs-Überwachung. Es ist Überwachung, weil die Kommune Einfluss (oder auch Macht) hat.
Hier treffe ich mich durchaus zum Teil mit Michael Seemann, wenn er schreibt:
Überwachung ist nicht gleich Macht, sondern Macht macht Beobachtung zur Überwachung.
Wobei die Konstruktion des Satzes zweifelhaft ist. Er klingt aber gut.
Nun ist aber die „Beobachtung“ durch Geheimdienste, Regierungen, Firmen und andere Beobachter nicht frei von konkreten Absichten. Wer würde auch dafür Geld in solchen Größenordnungen ausgeben?
Der Staat, mein Arbeitgeber, meine Bank, mein Vermieter und andere Beobachter, können mich auf die eine oder andere Weise disziplinieren – weil sie in verschiedener Weise Macht über mich haben. Wenn diese mich also beobachten, dann überwachen sie mich. Dringt diese Überwachung nun in Bereiche ein, die ich aus den verschiedensten Gründen nicht öffentlich machen will, dann ist es ein Eindringen in meine Privatsphäre. Und es ist ein Eindringen in die Privatsphäre von anderen, mit denen ich bestimmte Bereiche meines Lebens teile. Das ist nun, bei entsprechenden Schutzmaßnahmen meinerseits, nur mit Mitteln möglich bei denen wir in anderen Bereichen von hoher „krimineller Energie“ sprechen würden.
Der Grund für die Überwachung ist für mich unerheblich. Mein Arbeitgeber will anlasslos wissen ob ich eine Nebentätigkeit ausübe, meine Bank will anlasslos wissen ob ich solvent genug bin um einen Kredit zu bekommen, meinen Vermieter interessiert anlasslos ob die nächste Mietzahlung auch eingehen wird und der Staat geht anlasslos davon aus, dass ich gegen ihn arbeite. Anlasslos ist für mich der wichtigste Punkt bei der Betrachtung. Auch wenn ich keinen gewaltsamen Umsturz planw, mein Bestes auf Arbeit leiste, meine Kreditzinsen und meine Miete pünktlich bezahle. Was veranlasst nun die Überwacher dazu, mich zu beobachten?
Es ist ein generelles Misstrauen, man kann auch von einem Generalverdacht sprechen. Dieser Generalverdacht generiert nun einen Zwang zum größtenteils systemkonformen Handeln. Konform gegenüber dem Staat, dem Arbeitgeber, der Bank, dem Vermieter und allen anderen die mich disziplinieren können.Je weiter der Überwacher in den letzten Teil meiner Privatsphäre eindringen kann, um so mehr beschneidet er meine Freiheit.
Ein letzter Gedanke noch. Ich schrieb von System-Konformität, was ist daran wichtig?
Die von mir benannten Beispiele der Überwacher sind nicht zufällig. Sie sind diejenigen die am Erhalt des bestehenden Systems interessiert sind. Zwingen sie mich also zu systemkonformen Verhalten, bis in den letzten Winkel meines Privatlebens – bis zu meinem Denken, dann verhindert dies jeglichen gesellschaftlichen Fortschritt. Es zementiert den Status quo.
Somit ist für mich auch der folgende Satz im Artikel von Michael Seemann;
Der Kampf gegen Überwachung muss ein Kampf gegen die Strafregime sein.
unvollständig. Denn;
Wie wollen wir ohne Privatsphäre gegen ein Strafregime kämpfen?
P.S. Obwohl unnötig, eine Randbemerkung. Es geht bei den Betrachtungen zu Beobachtung, Überwachung und Privatsphäre nicht um das Verschweigen und Verbergen von kriminellen Handlungen. Aber dort muss ein konkreter Anfangsverdacht vorliegen um eine Überwachung durchzuführen.
Ich denke, Ihre Überlegungen gehen schon in die richtige Richtung, lassen aber einen Aspekt völlig außen vor: die Erzeugung von Täterprofilen, die gegen die Regierung oder den Staat sein sollen, auf Grund von „beobachteten“ Handlungen, Äußerungen, Orten, Fotos, Reden etc. Wie Sie bestimmt wissen, funktioniert das Überwachungssystem nach „logischen Regeln“. Also kann man sehr schnell verdächtig werden, wenn man falsche Ausdrücke wie „Bombenwetter heute“ verwendet.
Und damit gewinnt dann das Thema Privatsphäre eine völlig neue Bedeutung. Denn selbst wenn man nicht staatsfeindlich ist, sich aber zur falschen Zeit am falschen Ort mit bestimmten Personen über falsche Themen unterhält, reicht dies völlig aus, um einem die Freiheit zu nehmen. Was ist dann diese Gesellschaft noch wert, wenn sie so agiert?
Den Aspekt habe ich nicht außen vorgelassen, nur nicht gesondert betrachtet. Im Gesamtkontext geht es ja um die Frage der „anlasslosen Überwachung“. Dazu gehört eben die Erstellung der Profile von Verdächtigen, Betonung auf anlasslos.
Es ist nur leider einfacher eine gesellschaftliche Zustimmung zum Schutz vor Kriminalität und Terrorismus zu erhalten, als für das Recht auf Privatsphäre. Erstere bedarf der Schürung von Angst. Wenn dann noch verschwiegen wird, dass die anlasslose Überwachung bisher erfolglos war – Erfolg hatten die Überwachungsmaßnahmen mit konkretem Tatverdacht -, dann nehmen viele diesen Einschnitt in ihr Recht auf Privatsphäre in Kauf. Ich erinnere nur an das Friedrich’sche „Supergrundrecht“ und den Spruch „Ich habe nichts zu verbergen“.
Die Verteidigung der Privatsphäre ist ein Kampf gegen die „anlasslose Totalüberwachung“ und somit gegen das fiktive Gefühl von „Sicherheit durch Überwachung“.
Ich gebe ihnen Recht, die Privatsphäre hat, durch die technischen Möglichkeiten der Beobachtung und Überwachung, eine neue Bedeutung. Diese ist aber nur eine Steigerung der vormaligen Form, eben wegen der vorhandenen Technologien.
Sich wörtliche Zitate selbst auszudenken, ist schlechter Stil. Greift leider sehr um sich.
Hallo Stephan,
das ist leider ein Formatierungsfehler. Im Ausgangstext sind diese Textstellen nur fett und zentriert dargestellt. Die einzigen Zitate sind die von @mspro. In meine Ausgangstext auch als solche gekennzeichnet. Muss dies leider an peira zurückgeben.
Wenn Sie in mein Blog schauen, dann sehen Sie, dass ich mich an die Zitierweisen halte.
Es ging mir um diese Passagen:
Der freie Mensch bedeutet in diesem Falle absurderweise: „Der Mensch, der ohne Bedrohung auch sein Leben offenlegen, also auf seine Privatsphäre verzichten könnte.“
[…]
Betrachte ich nun die Thesen von Michael Seemann (@mspro) und Christian Heller (@plomplompom) als Beispiel […]
Diese Begründung würde lauten: „Es gibt keine Gefahr für Dich, Du kannst Dein Leben, Deine Gedanken öffentlich machen – Dir geschieht nichts Negatives.“
Das wäre zwar immer noch strittig, aber die Begründung die verwendet wird ist eben: „Wir können uns nicht wehren. Es lohnt also nicht für die Privatsphäre zu kämpfen, außerdem brauchen wir sie ja nicht so dringend.“
Was soll die direkte Rede mit Anführungszeichen? Ist indirekte Rede so schwer?
Abgesehen daon: Was du Seemann und Heller in den Mund legst, würden diese niemals so sagen, sie sehen beide nämlich durchaus Gefahren in der öffentlichen Zugänglichkeit von Daten, sie verteten beide keine totalitäre Ansicht, sondern wägen Positives und Negatives gegeneinander ab und halten Datenschutz teilweise für notwendig (oder noch notwendig).
Hallo Stephan,
‚Was soll die direkte Rede mit Anführungszeichen? Ist indirekte Rede so schwer?‘
Nein ist sie nicht, aber es ist möglich diese als Stilmittel zum Vergleich konträrer Aussagen einzusetzen. Ich nehme aber die Kritik am Stil durchaus ernst.
Zum zweiten, für mich wichtigeren Teil des Kommentars. Ich lege den beiden Protagonisten nichts in den Mund. Beide lehnen jedoch die Privatsphäre als überholt ab, ich vertrete das Recht auf diese.
Aber das Wichtigste zum Schluss. Weder beschuldige ich sie totalitärer Ansichten noch verneine ich, dass wir bei den Themen Überwachung und Datenschutz auf derselben Seite der Barrikade stehen.
Der einzige, aber für mich erhebliche, Streitpunkt ist die Privatsphäre. Nur um diese geht es im Artikel.