Nein zur Bestandsdatenauskunft ! – Warum eigentlich?
25. Juni 2017, 11:00 Uhr – 13:00 Uhr
Cum Laude das Restaurant
Humboldt-Universität zu Berlin
Platz der Märzrevolution
10117 Berlin
Ein Gespräch mit
RA Meinhard Starostik
Rechtsanwalt und Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin
Moderation
Rainer Thiem
Peira – Gesellschaft für politisches Wagnis e.V.
Was ist eine Bestandsdatenauskunft? Die Bestandsdatenauskunft regelt gesetzlich, unter welchen Bedingungen Telefonanbieter in Deutschland Daten an Polizei, Ermittlungsbehörden und deutsche Nachrichtendienste weitergeben werden müssen. Gegen die am 26.06.2013 beschlossenen Änderung des Gesetzes gibt es seit Jahren Proteste, weil die Neuregelung nach Auffassung der Kritiker gleich fünf Grundrechte verletzt: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das Telekommunikationsgeheimnis, sowie die Rechtsschutzgarantie und das Gebot der Normenklarheit.
Insofern ist es naheliegend, dass diejenigen, die seit Jahren für Datenschutz und gegen die Ausweitung der Überwachung kämpfen, beim Bundesfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden eingereicht haben.
So reichten der ehemalige Kieler Abgeordnete und Sprecher der Piratenpartei Deutschland für Datenschutz, Patrick Breyer und die ehemalige Politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland, Katharina Nocun, bereits 2013 als Erstbeschwerdeführer eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bestandsdatengesetz ein. Vertreten werden sie durch unseren aktuellen Matinée-Gast Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vertreten hat. Starostik ist Richter am Landesverfassungsgericht Berlin.
Das Bundesverfassungsgericht will nun die zwei Verfassungsbeschwerden von Breyer und Nocun und 6.000 Bürgern gegen die umstrittene Bestandsdatenauskunft zur Identifizierung von Internetnutzern und zur Anfrage von Passwörtern prüfen. Es hat die Bundesregierung und die Datenschutzbeauftragten aufgefordert, bis zum 30. Juli 2017 Stellung zu beziehen.
Wir freuen uns auf den Impulsvortrag von Meinhard Starostik und den Einblick in das Spannungsfeld und die Wechselwirkungen von Justiz und Politik.