Im Vergleich zu anderen Rechten hat sich das Urheberrecht spät ausdifferenziert. Erst die Renaissance, die die Individualität mehr in den Vordergrund rückte, gewährte Autorenprivilegien, mit denen Schöpfer für ihr Werk belohnt wurden. Die Geschichte des Urheberrechts zeigt neben der Sicherung des Rechts der Autoren aber ebenso auch einen engen Zusammenhang zu den Fragen der Kopiermöglichkeiten der Werke in ihrer jeweiligen Zeit auf.
Nach heutiger allgemeiner Gesetzeslage bezeichnet das Urheberrecht zunächst das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht. Als objektives Recht umfasst es die Summe der Rechtsnormen eines Rechtssystems, die das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk regeln; es bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung des subjektiven Rechtes.
Vor dem Hintergrund des epochalen digitalen Wandels gerät das geltende Urheberrecht jedoch zunehmend mehr in die Kritik als ein Relikt des letzten Jahrhunderts. Deshalb kämpfen Wissenschaftler und Piraten für eine Reform des Urheberrechts, weil die gültige Fassung den Fortschritt hemme und eine ganze Generation kriminalisiere und in keiner Weise mehr seiner ursprünglichen Intention gerecht wird: Anstatt kreatives Schaffen zu beflügeln und zu fördern, so die Kritiker, schränke das aktuelle Urheberrecht die Entwicklung von Kultur und technischen Fortschritt enorm ein. Es bleibt abzuwarten, ob die neue Regierung sich des Themas annehmen oder erneut, wie in der letzten Legislaturperiode, verdrängen wird.
Für die Piratenpartei Deutschland ist die Debatte längst nicht zu Ende. Sie will mit ihren Forderungen und Aktivitäten erreichen, dass sich das Urheberrecht dem digitalen Wandel nicht mehr verschließt, Missverständnisse und Missstände ausräumt und das Gleichgewicht zwischen Urhebern, Rechteverwertern und der Allgemeinheit zugunsten der Kulturschaffenden und Verbraucher wiederherstellt. Sie will die Interessen von Urhebern und Nutzern stärken. Des Weiteren soll die Mediennutzung für alle Bildungseinrichtungen frei von Urheberrechtsabgaben erfolgen und alternative Bezahl- und Finanzie¬rungsmodelle für Urheber und Künstler gefördert werden. Und schließlich soll die Forderung nach Gemeinfreiheit aller amtlichen Werke die Transparenz in Staat und Behörden erhöhen und die Nachvollziehbarkeit von behördlichen Abläufen fördern und verbessern.
Peira wird die kommenden Auseinandersetzungen um die Reformierung des Urheberrechts begleiten. Wir starten den Diskurs mit dem von Dominik Konrad an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg vorgelegten Arbeitspapier „Die Urheberrechtsdebatte im 21. Jahrhundert in der Perspektive der Philosophiegeschichte“
Peira – Rainer Thiem