Das ewige Leben des Verfassungsschutzes
Das ewige Leben des Verfassungsschutzes

Das ewige Leben des Verfassungsschutzes

Oder zur gegenwärtigen Misere bundesdeutscher Demokratie – Sechs Schlaglichter

Ein Gastbeitrag von Peter Grottian und Wolf-Dieter Narr

Der amtliche Verfassungsschutz wird zwar aktuell manchen Versagens geziehen. Insgesamt widersteht es aber in seiner Handhabung wie ein bundesdeutscher Fels allen Brandungen. Ja, er wächst jenseits aller Metaphorik. Quer durch die Geschichte der Bonner, nun der Berliner Republik sind Verfassungsschutzämter allen Skandalen und Versagen zum Trotz ausgebaut worden. Das „Schutz“-Dach über der Verfassung verdunkelt demokratisch frei einstrahlendes Licht. Darum ist es angezeigt, sich erneut diesem an sich geradezu stinklangweiligen, seltsamen bürokratisch geheimdienstlichen „Schutz“ mit seinem institutionell und funktionell paradoxen Auftrag zuzuwenden. Als könne man Grundrechte und Demokratie mit einer perspektivisch bornierten Brille im Modus der Bürokratie und geheimdienstlichen U-Booten wirklichkeitstüchtig erhalten.

Wir eilen in gebotener Kürze. Indem wir nicht spiegeln, wie der Verfassungsschutz seinen Schutzgegenstand, die Verfassung des Grundgesetzes deformiert. Wir versuchen zugleich zu wahrnehmen zu machen, wie und warum eine demokratisch stöckelbeschuhte Verfassung und ihre Repräsentanten die freien Äußerungen und Bewegungen ihrer Bürger begrenzt, behindert, mit Verbotsstrafen bedroht, bevor demokratische Laufschritte im vergitterten Ställchen überhaupt erprobt worden sind. Welche Angst vor demokratischen Gebaren und Streit geht um?! So wenig das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Nest der schützenden Länderzaunkönige quantitativ und qualitativ als eine führende Behörde bezeichnet werden können, so sehr spielen sie eine hegemoniale Rolle in der politisch orientierenden und bewertenden Kultur der Republik im Sinne Antonio Gramscis. Seine schiere Existenz und Wirksamkeit, und seien sie noch so lachhaft, beeinflussen, ja prägen, kognitive, sprachliche, habituelle und handelnde Muster der BRD, auch und gerade nachdem sie die DDR wie eine Schlange das Kaninchen mit einem Haps verschlungen hatte. Diese Leitfrage dröseln wir historisch-genetisch auf. Die fast noch beunruhigendere Frage lautet: wie kommt eine Institution dazu, in der einen Halbsatz in der Verfassung lang (Art.20 Abs. 2 GG) „alle Gewalt vom Volke“ ausgeht, halb öffentliche Bürokratie, halb geheimdienstliches Karzinom, eine solch eminente Aufgabe, den Schutz einer als grundrechtlich demokratisch ausgewiesenen Verfassung in kaum aufhaltsamem Wachstum zu verkörpern? Hinnahmebereitschaften, Ängste, man mache sich selbst verdächtig, indem man den „Verfassungsschutz“ kritisiere, vor allem der Umgang der etablierten Instanzen einschließlich des Bundesverfassungsgerichts, als seien der Datenmüll des in sich eingekrümmten „Schutzes“ valide „Erkenntnisse“, haben ihm eine Grundrechte und Demokratie bodenständig nagende subversive Kraft verliehen. Das ist so lange der Fall, dass es nottut, nach den Wachstumsimpulsen zu fragen, die solch ein hybrides Ergebnis zustande gebracht haben: die Spionage der eigenen Bürgerinnen und Bürger, ihre fundamentale demokratische Verunsicherung.

  1. Der Verfassungsschutz aus dem Schaum antikommunistischer Ideologie geboren. Schon im Parlamentarischen Rat machte die Fehlannahme die Runde, die Weimarer Reichsverfassung (WRV) von 1919 und ihre Demokratie seien am Mangel an bürokratisch-polizeilichem Verfassungsschutz gescheitert. Stattdessen hatte ´Weimar´ vom Versailler Vertrag bedrückt, ökonomisch mit wenigen sacht erfolgreichen Jahren in den Mitzwanzigern, von Anfang an von starken Rechtskräften bekämpft, auf den abgedankten Kaiser als autoritären Projektionsbezug fixiert, eine Demokratie, wie man sagte, ohne Demokraten, inmitten des weltökonomisch weltpolitisch machtstaatlichen krisengeschüttelten Kontexts von Anfang an fast keine Chance. Rosa Luxemburgs und Karl Liebknechts Ermordung Mitte Januar 1919 als frühes Fanal. Nicht am Zuviel an Demokratie, am strukturellen und habituellen Zuwenig quer durch die bürgerlichen Schichten, vom ostelbischen Adel nicht zu reden, ist die WRV gescheitert. Zur falschen Analogie mit Weimar kam hinzu, dass die Bundesrepublik 1949 westlich, diesseits des „Eisernen Vorhangs“ (Churchill 1947) von den drei Westalliierten, als Frontland gegen kommunistische Expansionen gegründet worden ist. Stalinistische Ängste in der Kriegs- und Nachkriegszeit waren verständlich. Die deutsch nationalsozialistische Ursache des Krieges und dessen unsäglicher humaner Preis wurden jedoch in antikommunistische Kontinuität weggeängstigt. Der Antikommunismus mauserte sich zur bindenden westlichen Ideologie, zum wirksamen, aber realitätsverzerrenden Bewusstsein, das die westlichen Herrschaftsinteressen heiligte. Die gegnerischen Interessen wurden total verfeindet. Erneut förderte nationalsozialistische Kontinuität kollektive Gedächtnis- und Gedankenlosigkeit. Das ist der Gärstoff aus dem 1950 der bundesdeutsche Verfassungsschutz entstand. Bevor auch nur liberale Demokratie verstanden und praktiziert wurde, wurde sie grundgesetzlich restriktiv normiert (Helmut Ridder hat das am besten herausgearbeitet), angeblich „streitbar“ oder „wehrhaft“ oder „abwehbereit“ „verteidigungsfähig, von vornherein über ihre pur repräsentative Qualität durch präventive Verbote repressiv eingeschränkt. Am nachhaltigsten durch das Vereins-, insbesondere durch das Parteienverbot.
  2. Das kollektive Gedächtnis prägte eine „demoautoritäre“ (emigrierter Verfassungsrechtler Karl Loewenstein) plakative innen- und außenpolitische politische Feind-Kultur. Verbunden mit zwei Restaurationen hielt sie das windige Pflänzchen Innenpolitik nieder. Die eine bestand in einer postnationalsozialistischen, leicht entbräunten Übernahme vorher wirksamer Institutionen und Gesetze bis tief in die 60er Jahre (die seither weithin gelten!). Dazu zählen außer dem bis 1955 nicht und dann nur NATO gebettet möglichen Militär nahezu alle polizeilichen Instanzen samt einem Großteil des symbolisch entnazifizierten Personals ebenso wie die ihrerseits nur von unmittelbar erkenntlichen nazistischen Topoi gereinigten Gesetze, voran des rund erneuten politischen Strafrechts 1953. Was Wunder, dass die verabsolutierte repräsentative Demokratie ohne gemeindedemokratisches Fundament und politisch geltende Bürgerrechte früh an Magersucht gelitten hat. Man besehe allein das im Kern immer noch gültige Demonstrationsrecht von 1953. Das Grundrecht auf Versammlungen unter freiem Himmel wurde vordemokratisch polizeistaatlich vergarnt. „Das nicht erfüllte Grundgesetz“, Adolf Arndts kleine Streitschrift von 1959, müsste in einem geradezu umfassenden Sinne den Verfassungszustand Mitte der 60er Jahre auf den halbdemokratischen Begriff bringen. Die zentralen Lern- und Lebenselemente jeder noch so sachten Demokratie: freie innere Konfliktluft ohne staatliche und private Gewaltblockaden, die Freiheit der anders Denkenden, das Learning by doing …-sie wurden illiberal gründlich versäumt.
  3. Die bundesverfassungsgerichtlich gekürte fdGO-Formel. Obwohl die verfassungsrichterliche Verfassungsinnovation nur aus dem Geist des „Brots der frühen Jahre“ (H. Böll) zu verstehen ist – vollends geformt nach der SRP-Entscheidung wurde sie durch die KPD-Verbotsentscheidung 1956 -, prägt sie bis heute (SRP für Nachlebende Sozialistische Deutsche Reichspartei, in der Tat eine Partei aus noch lebendigem Nazigeist und – personal; KPD, die bis auf ein Minimum geschrumpfte Kommunistische Partei Deutschlands). Vielleicht hält das BverfG die Akten zum KPD-Verbot dennoch nach wie vor verschlossen, weil schon die bekannten Teile ob ihrer Peinlichkeit für das höchste deutsche Gericht peinigten. Seine Kernteile, das fdGO-Kürzel als behänd zuhandenes Etikett (und seinem Schwindel) und die Generalisierung auf potentiell alle Bürgerinnen und Bürger bleiben bestehen. Den „Kommunisten“, folgten in den 70ern zuerst die deutschen, dann die internationalen „Terroristen“, die „Islamisten“, die „Organisierten Kriminellen“ usw., usf.. Die gefährlichen „Schläfer“ wachschlafen überall. Bis in jüngste Entscheidungen des grundrechtlich, glücklicher Weise in der Regel stark akzentuierenden BverfG zieht die staatssichernde Waagschale, fdGO-überwölbt, in jeder darum unverhältnismäßigen Güterabwägung nach unten. Ob solcher simplen, mühelos dehnbaren und verdinglichten Maßverhältnisse, kann es leicht passieren, dass die bundesdeutschen Biedermänner, institutionell bestätigt, ihre Benzinkanister dachwärts schleppen.
  4. Die Chance, mehr Demokratie zu wagen, war schon vertan, als sie artikuliert wurde. „Das Demokratiedefizit“, von dem im Zusammenhang der EU und Vor-EU spätestens ab 1972 solange die Rede war, bis es niemand mehr interessierte, weil es strukturell und funktionell normal war, gilt grundgesetzlich wirklich dauernd. Es wurde 1969 und den folgenden Jahren, nach der kulturellen Aufbruchsphase mit dem Sammelnamen „Studentenbewegung“ nicht im Sinne der angekündigten Inneren Reformen korrigiert. Im Gegenteil: Statt der „inneren Reformen“ wurde als ein Preis der liberalisierenden „Ostpolitik“ im Januar 1972 das öffentliche „Berufsverbot“ installiert. Es strahlte weit in den privaten Bereich. Wer staatlich arbeiten wollte, potentielle Beamte zuerst, musste nach dem ohnehin vordemokratischen Art.33 Abs.2 und Abs.5 GG vor allem, die geradezu absolute Gewähr zukünftig dafür bieten, jederzeit unmittelbar staats-, das heißt regierungstreu zu agieren (vgl. die hanebüchene BverGE von 1975). Der Verfassungsschutz wurde vollends zur generalisierten Prüf- und Auskunftsinstanz. Er gewichtete die freiheitlich demokratische Schwere. Hinzukamen der ansteigende Anti-Terrorismus und seine Generalisierung bis heute samt dem Abbau der Verteidigungsrechte. Die in den Restriktionen enthaltenen Repressionen verdichten sich, ohne dass die Fülle polizeilich geheimdienstlichen Entgrenzungen der Jahre nach dem 11.9. verharmlost werden dürfte, in den enteigneten Strafrechtsparagraphen 129, 129 a und 129 b StGB; enteignet, weil sie aufgeklärtem Strafrecht zuwider – und damit einer grundrechtlich demokratischen allenfalls akzeptable – Recht sichernder Präzision in jeden Hinsicht entbehren. Offenkundig wurde ihre scheunentorweite Missbrauchsmöglichkeit jüngst am 19.2.2011 in Dresden. Vor einem Jahr haben Verfassungsschutz und Polizei in längst üblichem Doppelpass, zusätzlich motiviert durch die ihrerseits pauschal eingesetzte Norm § 125 a StGB („schwerer Landfriedensbruch“), nach dem demonstrativen Geschehen – vorweg selbstredend auch – das Mittel der FZA, der Funkzellenanfrage in fast beliebiger Fülle eingesetzt. Sie haben hierbei Grundrechte Legion verletzt, ohne dass ernsthafte Folgen kenntlich würden.
  5. Grundrechtlich demokratisch noch folgenreicher war und ist die nächste versäumte Reform, das Grundgesetz demokratisch zu ergänzen und dazu zuerst von seinen nur schädlichen Geheimdiensten radikal, das heißt mit Stumpf und Stiel zu befreien. An erster Befreiungsstelle stünde der Verfassungsschutz, dieses unreinliche Amalgam öffentlich und geheim agierender, darum primär der geheimdienstlichen Logik folgender Bürokratie. Die vertane Reformchance, demokratisch ein Muss, bestand in der mehrheitlich gewollten Vereinigung der beiden postnationalsozialistischen Deutschlands nach längerem, mehrjährigen Prozess in einem Entscheid über eine neue Verfassung. Hier ist über das Versäumnis, seine definitionsstarken Interessen nicht mehr zu räsonieren. Die ungleichen Kosten für die Bürgerinnen und Bürger waren jedoch und sind beträchtlich. Sie kommen im thematischen Zusammenhang des Verfassungsschutzes in wenigstens drei Eigenarten zum Ausdruck. Zum ersten, dass die notwendige Auflösung der „Stasi“, ihrer Machenschaften und der möglichst heilende Umgang mit ihren Untaten, konsequent zur Auflösung des amtlichen Verfassungsschutzes hätte führen müssen. Die Repräsentanten der Alt-BRD auf der Woge ihrer DM-Schätze waren aber zu blasiert und borniert, eigen Verfasstes und Gemachtes als etwas zu Reformierendes zu erkennen. Zum zweiten hätte die Kunst der Langsamkeit eines demokratisch erneuernden und ergänzenden Verfassungsprozesses einen gewiss konfliktreichen kollektiv-individuellen Lernvorgang inszenieren lassen, der die beiderseitig vorhandenen autoritären Bestände ein Stückweit hätte verkleinern lassen (fortgesetzt in einer Verfassung, die die BürgerInnen nicht nur anlässlich von Wahlen verkindischt in der Wahlkabine isoliert als Kreuzchenschreiber eine Sekunde lang ernst nimmt). Zum dritten hätten nur langfristig abbaubare soziale und regionale Unterschiede auch in Westdeutschland so verringert werden können, dass die neue BRD sogar ihrem liberaldemokratischen Anspruch hätte entsprechen können ohne Verbotsknüppel im Sack, geheimdienstlich niemandem nachprüfbarer Auskunftei und entsprechend leis geflüsterten Entscheidungsprozessen.
  6. Verstockt. Tut nichts, sagt der Tempelherr im unzeitgemäßen Nathan der Weise, tut nichts, Demokratie lebt zuerst, in dem man sie schmälert. Außerdem: wo kämen wir hin, wenn man Probleme demokratisch anginge. Dann müsste man sie in ihren Ursachen behandeln. Es ist viel leichter und zeitigt schnellere (Schein-) Erträge, zu verbieten und im Geheimen darauf zu achten, dass „es“ funktioniert (ein sehr volles „es“ struktureller Ungleichheit). Wie trefflich ist doch, wenn man legitimer verkleideter Weise mit den Instrumenten des Gewaltmonopols ausgestattet ist. Man verbietet (und kaum jemand fragt ob´s legitim ist, sprich, ob diese Legitimität grundrechtlich substantiell gestützt wird); man horcht im Geheimen aus oder überwacht, oftmals informiert man auch nur Behörden und private Institutionen mit „Erkenntnissen“. Auf dass diese keine unsicheren Kantonisten einstellen. Und wie viele sicherheitsempfindlichen Einrichtungen, Arbeiten und Orte gibt es. Und sie vermehren sich in dieser von keinem Sicherheitsmanagement sicherbaren Welt.Umso mehr braucht man diejenigen, die sichern, wenngleich sie den Bereich des Unsicheren unvermeidlich ausdehnen. Gerade, wenn man verfassungsimmanent und brav nur die repräsentative Demokratie will, kann man sich vor Entsetzen kaum beruhigen. Mit welcher Wassersuppe die versammelten Repräsentanten, die parlamentarischen sich zufrieden geben. Nicht nur sind sie abhängige Größen der geheimdienstlich sichernden Instanzen, die sie, es sei denn sie badeten im wonnigen Schaum der Selbst- und Bürgertäuschung, schlechterdings nicht zu kontrollieren vermögen. Man denke kurz an das dem BND geschaufelte Milliardenehrengrab in Berlin. Selbst eine Bundesregierung kann an ihm nur glücklich werden, wenn sie ihren eigenen Geist aufgibt und allenfalls George Bush jr- nachstrebt.Wozu braucht man außerdem Repräsentanten und Parteien, wenn sie statt sich um notleidende junge Männer vor allem zu kümmern, den Verfassungsschutz auf den Plan rufen und nach Verboten verlangen. Wir sind am Ende dieses viel zu knappen Artikels wieder beim ministeriellen fdGO-Test, bei verfassungsschützerischen Überwachungen und beim Anhören von (Links-) Abgeordneten mit zahlreichen diskriminierenden Folgen bis zur Aufhebung ihrer Immunität als Abgeordnete angelangt, beim Versagen der Verfassungsschutzbürokraten mit und ohne ihre Tarnkappe als verdeckte Ermittler. Letztgenannte müssen gerade darum mit anderen Geheimdiensten und Polizeien „vernetzt“ werden – das sogenannte, von den Alliierten 1949 im „Polizeibrief“ verlange Trennungsgebot ist längst technologisch obsolet geworden. Dass sie darum weiterwachsen, ist angesichts der Fülle von Unsicherheiten nicht zu vermeiden. Wen kümmert´s, dass die herrschende Sicherheitslogik, alle, nahezu alle Versprechungen aushöhlt, die das schmale bürgerliche Segment, die erste Rahmschicht entstehenden Kapitalismus und seines zeitweisen Begleitphänomens Liberale Demokratie, aufklärend vor sich hertrug. Und sie tat dies so, dass später die Arbeiterbewegung davon fasziniert war. Darum wollte sie als der neue, endlich alle umfassende „Stand“, bürgerliche Aufklärung verallgemeinern.Kurzum: wer also auch nur den bürgerlichem Rechtstaat und seinen liberaldemokratischen Schweif will, kann nicht anders als gegen den amtlichen Verfassungsschutz zu votieren und für eine demokratische Verfassung kämpfen, in der Bürgerinnen und Bürger als politische von der eingerichteten Demokratie und ihren Rechten instandgesetzt werden, ihre Verfassung gegen amtliche und private Anmaßungen selbst zu schützen. Darum lautet die Devise: demokratischen grundrechtliche Verfassung an erster Stelle. Vorweg und in jedem Falle aber gilt: Versiegelt die Türen der Ämter für Verfassungsschutz und lasst sie vor sich hin morschen.

Dies ist eine gekürzte Fassung des unter gleichem Titel im Forum Wissenschaft, der Vierteljahreszeitschrift des Bundes demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi) veröffentlichten Beitrags

http://www.bdwi.de/forum/archiv/archiv/5670834.html

 

Peter Grottian

Peter Grottian

Peter Grottian, Prof. (em.) für Politikwissenschaft, wissenschaftlicher Beirat von Attac, Mitarbeit im Bildungsstreik; Wolf-Dieter Narr, Prof. (em.) für Politikwissenschaft, Mitgründer und Mitsprecher des „Komitees für Grundrechte und Demokratie“. Beide standen schon unter Beobachtung des Verfassungsschutzes.

Ein Kommentar

  1. Person

    Bestimmt ein guter Text für diejenigen die dieses Sprachniveaus mächtig sind.
    Ich, Student an einer Deutschen Uni und Muttersprachler, bin nicht in der Lage dazu. Bandwurmsätze die sich über vier und mehr Zeilen ergießen. Teilweise vierfache verschachtelte Subjunktionen. Wozu? Wen müssen die Autoren beeindrucken?

    Ganz unter finde ich einen Hinweis:
    „Dies ist eine gekürzte Fassung des unter gleichem Titel im Forum Wissenschaft, der Vierteljahreszeitschrift des Bundes demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi) veröffentlichten Beitrags.“

    Politik muss sich verständlich machen. Das ist hier misslungen.

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