Staatsleistungen an die Kirchen ablösen
Staatsleistungen an die Kirchen ablösen

Staatsleistungen an die Kirchen ablösen

Ein Beitrag von Martin Haase

Im Jahre des Herrn 1803 geschah im Deutschen Reich Ungeheuerliches: Die Reichsdeputation in Regensburg beschloss die Enteignung der Kirchen. Der Besitz der Kirchen fiel an die Reichsfürsten, die damit für die Gebiete entschädigt wurden, die sie an Napoleon abtreten mussten. Zum Ausgleich wurden die höheren kirchlichen Amtsträger fortan aus der Staatskasse bezahlt. Diese Regelung gilt bis heute: Sämtliche Bischöfe erhalten ihr Gehalt aus dem Budget der zuständigen Bundesländer (Hamburg und Bremen sind ausgenommen) und zwar unabhängig von den erhobenen Kirchensteuern, sie werden also aus den Steuern aller Steuerpflichtigen bezahlt, ohne jedoch Staatsbedienstete zu sein. Das Gesamtaufkommen aus der Staatskasse beträgt jährlich ca. 480 Millionen Euro.

Schon vor bald 100 Jahren, als 1919 die Verfassung der Weimarer Republik beschlossen wurde, war klar, dass diese Zahlungen durch eine andere Regelung abgelöst werden müssen. So stand es auch in Artikel 138 der Weimarer Verfassung. Dieser Verfassungsauftrag wurde in Artikel 140 ins Grundgesetz übernommen: Der Bund sollte ein Rahmengesetz schaffen, so dass die Länder durch entsprechende Gesetze im Rahmen dieses Gesetzes das finanzielle Verhältnis zu den beiden großen Kirchen (nur diese sind betroffen) dezentral neu regeln können. Geschehen ist seit 1919 bzw. 1949 nichts. Trotz des zwingenden Verfassungsauftrags wird nicht nachgedacht über die Ablösung der antiquierten Staatsleistungen, durch die die Kirchen längst entschädigt wurden und die in Hinblick auf die religiöse Pluralität in Deutschland unangemessen sind. Die Bevölkerungsmehrheit ist in vielen Bundesländern gar nicht mehr kirchlich organisiert, dennoch zahlen alle die Gehälter der kirchlichen Amtsträger.

Gegner einer Neuregelung sagen oft, dass die 480 Millionen Euro für die Kirchen gut angelegtes Geld seien, da die Kirchen wichtige Funktionen innerhalb der Gesellschaft erfüllen. Damit verkennen sie, dass mit diesem Geld gar nicht die gesellschaftlich wichtigen Aufgaben, die Kirchen übernehmen, subventioniert werden. Bei einer Neuregelung besteht ja gerade die Chance, Zuwendungen in Bereiche zu lenken, in denen die Kirchen tatsächlich solche Aufgaben übernehmen. Allerdings müssen dann nicht nur die Kirchen berücksichtigt werden, sondern alle Träger, die sich diesen sozialen Aufgaben verschrieben haben. Es kann dabei das Budget für soziale Maßnahmen aufgestockt werden, nur sollte es nicht zu einer einseitigen Privilegierung bestimmter Träger kommen. Dass nichts verändert wird, liegt vielleicht daran, dass Politiker ungern Hand an Traditionen legen, die noch dazu eine gewisse Lobby haben. Das ist aber falsch, denn es gibt den Verfassungsauftrag und dieser muss erfüllt werden.

Weiterführende Literatur

https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsleistung
http://www.staatsleistungen.de/389/bundestag-verfassungsauftrag
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/spardebatte-staat-zahlt-442-millionen-euro-fuer-kirchengehaelter-a-699422.html

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert