Anregungen zum „Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP)“
Anregungen zum „Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP)“

Anregungen zum „Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP)“

Ein Gastbeitrag von Gerhard Ballewski

Ausgehend von den bisher zugänglichen Informationen zum TTIP wird festgestellt:

1. Wir vom religionsnahen „Leserkreises Publik-Forum in Berlin, sind der Auffassung, dass Werke der Menschheit (z.B. Kunst, Literatur, Medien, aber auch industrieelle oder handwerkliche Produkte usw.) sowie Erzeugnisse der Natur (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei usw.) grundsätzlich nicht geeignet sind, zu reinen Marktprodukten zu verkommen, die etwa allein aus Gewinnsucht Einzelner mit hohen Erlösen gehandelt werden oder exklusiv mit unmoralischen Zusatzbeschränkungen versehen werden.

2. Einflussnahme durch sachfremde Beteiligte (etwa durch nur zur Gewinnmaximierung dienende Zwischenstationen, durch unnötige internationale, staatliche oder marktorientierte Stellen) wäre nur zulässig, soweit diese den Menschen (Erzeugern, Verbrauchern, Nutzern) unmittelbar und nachhaltig dienen. Darüber hinausreichende Versuche, die geeignet sind, wirtschaftliche oder psychische Abhängigkeiten von Menschen zu schaffen oder Informationen und Vielfalt oder kreative Freiheiten und Entwicklungsfreude zu unter-drücken, etwa durch Kräfte in überwiegend an Gewinn oder Macht orientierten Einrichtungen, sind durch die Politik der EU-Staaten im Interesse der Freiheit zu verhindern! Deutsche Politiker sind nach unserer Sicht gemäß den Regelungen des Grundgesetzes verpflichtet, etwa Art. 1 und 2 – Würde des Menschen-, Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit; Art. 20 a, Satz 1 –Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen-; Art. 14 -Eigentum verpflichtet- zum Wohle der Allgemeinheit-; Art. 109 -Haushaltswirtschaft nur im gesamtgesellschaftlichen Gleichgewicht- usw. strikt durchzusetzen. EU-Verträge brechen nicht unsere Grundrechte!

3. Alle Produkte der Wirtschaft sollten nur mit bescheidenen Ertragsmargen hergestellt oder angebaut, transportiert, gelagert und vertrieben werden. Es sollen also keine Kartelle wirken, keine verdeckten „Industriestandards“ der Großindustrie allein aus Gewinnmaximierung. Diese Margen erscheinen bis zu der Höhe vertretbar, soweit sie zum wirtschaftlichen Erhalt der Lebensbedingungen der Familien der unmittelbar Beteiligten notwendig sind. Bei den Arbeitsschritten und -bedingungen sollen allein die ethischen Grundlagen gelten (z.B. Naturprodukte ohne Gen-Manipulation, keine negative Ausnutzung menschlicher Arbeitskraft am Rande der Menschenwürde und ausreichende Zeiten für Erholung und kulturelle Betätigung im Rahmen menschlicher Lebensbedingungen). Die Lohnfindung soll nur unter vertretbaren Mindestsätzen zum örtlichen Leben usw. möglich sein und keinesfalls minimiert zur Erzielung unmoralisch hoher Gewinne. Gewinne der Unternehmen sind kein Staatsziel, sehr wohl aber das Wohlbefinden aller Bürger (vgl. Minister-Amtseid!).

Unser christlich-ethisch unabhängiger Leserkreis ist nach Diskussion der festen Überzeugung, dass alle in der Bundesrepublik Deutschland und der EU politisch Handelnden (Abgeordnete und Regierungsvertreter sowie vor allem auch die vielen administrativen Verwaltungsstellen) ausdrücklich stets prüfen müssen, ob o.g. Regeln (good governance) im Interesse aller Staatsbürger eingehalten werden und nicht im Interesse einzelner Gruppen (Unternehmen) Ausnahmen erlaubt werden. Bei Verstoß dagegen, etwa auch wegen befürchteter negativer Entwicklungen, müssen unvertretbare Regelungen pflichtgemäß aufgehalten werden. Sie dürfen dann etwa solche Freihandelsabkommen bzw. andere, allein einseitig marktsteuernde oder marktliberale Vereinbarungen international nicht schließen! Vor allem dürfen überstaatlichen Festlegungen nicht ohne Beteiligung nationaler Parlamente getroffen werden und gesellschaftspolitisch wichtige Regelungen nicht etwa nur als nichtstaatliches Abkommen entstehen. Deutschland muss international stets eine Revisions- und Austrittsmöglichkeit haben und alle Regelungen benötigen einen korrekten Grundgesetz – konformen Rechtsschutz. Die nationalen staatlichen Rechtsordnungen stellen unverzichtbare Elemente der freiheitlichen Demokratie dar, die keinesfalls verhindert werden dürfen. So genannte internationale Schlichtungsstellen, etwa allein oder überwiegend aus Interessen-Lagen Dritter geschaffen, sind abzulehnen.

Bei all der Kritik erscheint es aber auch wichtig, den Bürgern ehrlich zu vermitteln, dass bei einem Nichtbeitritt der EU zum geplanten TTIP-Abkommen -etwa wegen eines Vetos aus Deutschland- u.U. scheinbar kurzfristige wirtschaftliche Nachteile im Einzelnen entstehen können oder vermeintliche kurzfristige Vorteile im wirtschaftlichen Ergebnis mit Wirkung auch für Einzelne zeitweilig verhindert werden würden. Dies müsste bewusst in Kauf genommen werden. Es muss daher ehrlicherweise vermittelt werden, dass ein etwaiger Weg der deutschen Wirtschaft außerhalb des Mainstreams der internationalen Kapital- und Globalwirtschaft u.U. auch zeitweilig Arbeitsplätze gefährden oder Betriebe u.U. am Weltmarkt zeitweilig nicht mithalten könnten. Die Bürger sollten von den Regierungen vielmehr politisch angeleitet werden, echte Alternativen zu entwickeln, etwa durch Herstellung und Vertrieb natürlicher, vertrauenswürdiger Produkte und freier Werke sowie durch Bereitstellung gewissenhafter, pünktlicher Leistungen im Beruf und im Ehrenamt und diese Ergebnisse aktiv national oder international zu nutzen bzw. anzubieten – ggf. zeitweise mit Hilfe staatlich-kommunaler Förderung, um unvertretbare Belastungen teilweise auszugleichen!

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